Fahrkostenerstattung Schülerbeförderung

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Dieser Onlinedienst dient der Erstattung entstandener Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung.  Den Antrag reichen Sie gemäß § 71 SchulG LSAbis zum 30. September des laufenden Jahres für das zurückliegende Schuljahr beim Burgenlandkreis, Amt für Bildung, Kultur und Sport, ein.

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