Fahrkostenerstattung Schülerbeförderung
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Für diesen Onlinedienst benötigen Sie eine Anmeldung via BundID mit Ihrem Online-Ausweis.
Dieser Onlinedienst dient der Erstattung entstandener Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung. Den Antrag reichen Sie gemäß § 71 SchulG LSAbis zum 30. September des laufenden Jahres für das zurückliegende Schuljahr beim Burgenlandkreis, Amt für Bildung, Kultur und Sport, ein.
Was wird benötigt?
- Anmeldung mit Online-Ausweis
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