Anmeldung Ehrenamt Jugendschöffen

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Für die Wahlperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden Frauen und Männer aus dem Burgenlandkreis gesucht, die als Jugendschöffen an den Amtsgerichten tätig werden wollen. Die Amtsgerichte Naumburg, Zeitz und Weißenfels nehmen die Aufgaben eines Jugendgerichtes wahr. Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind den Jugendrichtern ehrenamtliche Richter, die Jugendschöffen, zur Seite gestellt. Diese Schöffen werden für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt. Die Kandidaten für das Ehrenamt des Jugendschöffen sollen das 25. Lebensjahr vollendet und nicht älter als 70 Jahre sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreises, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters für die Dauer von 5 Jahren auszuüben, können sich bis zum 31.03.2023 über diesen Onlinedienst melden.

Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, hauptamtliche Bewährungshelfer und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder solche religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

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