Infektionsschutzbelehrung

Für diesen Onlinedienst benötigen Sie zur Anmeldung via BundID lediglich Benutzername und Passwort. Bitte nutzen Sie diesen nur, wenn Sie im Burgenlandkreis wohnen oder Sie hier Ihre Arbeitstätigkeit haben. Sie erhalten Ihre Bescheinigung digital am Ende der Belehrung, wenn Sie online bezahlt haben.

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet, max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem § 43 Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt. Beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nur benötigen, wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind oder wenn sie mit Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 IfSG Absatz 2 genannten Lebensmittel beschäftigt sind und dabei mit diesen in Berührung kommen.

Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit dieser Anwendung komplett digital durchführen. Ihr Zertifikat nach § 43 Infektionsschutzgesetz erhalten Sie nach Teilnahme an der Belehrung. Es wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung eine Gebühr von 28,20 Euro erhoben, die Sie mit paypal bezahlen können.

Gebührenbefreite müssen mit dem Gesundheitsamt einen Termin vereinbaren und die Belehrung vor Ort durchführen. Hierzu zählen FSJ, BufDI und Schülerpraktika/Minderjährige. Zur Terminvergabe: Terminverwaltung (blk.de)

Voraussetzungen:

-Sie beginnen innerhalb der nächsten 3 Monate eine Tätigkeit in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

-Es bestehen bei Ihnen keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG

 

Was wird benötigt?

Anmeldung mit Benutzername und Passwort (BundID).

Weiterführende Informationen

Das Robert-Koch-Institut informiert auf folgender Seite: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Belehrungsboegen/belehrungsbogen_lebensmittel_deutsch.html 

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